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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 20 SO 31/09   

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https://dejure.org/2009,17582
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 20 SO 31/09 (https://dejure.org/2009,17582)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2009 - L 20 SO 31/09 (https://dejure.org/2009,17582)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2009 - L 20 SO 31/09 (https://dejure.org/2009,17582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen Betreuer ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Erhöhung des Existenzminimums bei dauerhaft erwerbsunfähigen Menschen um einen Mehrbedarfszuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1473
  • Rpfleger 2010, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 20 SO 31/09
    Denn das Prozessrecht will die Verfahrenslage weitgehend vor Unsicherheit schützen und lässt deshalb einen Widerruf oder eine Anfechtung derartiger Prozesserklärungen nur in Ausnahmefällen zu (BGH, Urteil vom 27.05.1981 - IVb ZR 589/80).

    Ob bei sog. Prozesshandlungen mit Doppelnatur (z.B. Prozessvergleiche) anderes zu gelten hat (vgl. hierzu Ellenberger und Diederichsen, jeweils a.a.O.), kann offen bleiben, da jedenfalls der Rücknahme der Berufung eine solche Doppelnatur nicht zukommt; sie bezieht sich nur auf den mit der Berufung geltend gemachten prozessualen Anspruch und ist entsprechend ihrer Regelung in § 156 SGG reine Prozesshandlung (vgl. für den vergleichbaren Fall des prozessualen Anerkenntnisses BGH, Urteil vom 27.05.1981 - IVb ZR 589/80; siehe auch Ellenberger sowie Diederichsen, jeweils a.a.O.).

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 18/95

    Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 20 SO 31/09
    Eine solche - im Falle des Klägers nicht einschlägige - Ausnahme besteht allein dann, wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 179 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. §§ 578 bis 591 ZPO vorliegen (BSG, Urteil vom 20.12.1995 - 6 RKa 18/95 m.w.N.).
  • BSG, 17.05.1966 - 7 RAr 7/66
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 20 SO 31/09
    Derartige prozessgestaltende Erklärungen (als ein Verhalten, dessen Voraussetzungen und Wirkungen vom Prozessrecht geregelt werden, vgl. Keller, a.a.O., vor § 60 Rn. 10) binden vielmehr das Gericht und die Beteiligten; das gilt selbst dann, wenn der Rechtsstreit materiell-rechtlich nicht erledigt wurde (BSG, Urteil vom 17.05.1966 - 7 RAr 7/66).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17
    Denn auf Prozesshandlungen - wie die vom Betreuer der Klägerin erklärte Berufungsrücknahme - findet das Genehmigungserfordernis von vornherein keine Anwendung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2009 - L 20 SO 31/09 - juris Rn.17 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AS 1324/11
    Ein Widerruf von Prozesshandlungen ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn ein Restitutionsgrund im Sinne von § 580 ZPO vorliegt oder wenn der Grundsatz von Treu und Glauben das Festhalten an der Prozesshandlung verbietet (BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 9 RV 16/79; LSG Hamburg, Urteil vom 7. September 2011 - L 2 AL 82/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2009 - L 20 SO 31/09; Keller, a.a.O., § 156 Rn 2a m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 16 U 133/17
    Andernfalls stellt es die Erledigung des Rechtstreits durch Rücknahme fest (Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl § 102 Rn 12; Müller aaO; LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2009 - L 20 SO 31/09; Bayerisches LSG Urteil vom 29. November 2016 - L 3 U 472/15).
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